Preisgarantie beim Strom: was sie abdeckt
Kurz gesagt: Eine Preisgarantie schützt nur die Preisbestandteile, die im Vertrag genannt sind. Oft sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen ausgenommen. Erhöht der Versorger trotzdem den Preis, kannst Du nach § 41 Abs. 5 EnWG ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Welche Arten es gibt
Im Vertrag steht, welche Teile des Preises garantiert sind. Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass viele Garantien gesetzlich geregelte Bestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen ausklammern. Ändern sich diese Posten, darf der Anbieter den Preis trotz Garantie anpassen. Bei Strom können diese Bestandteile einen großen Teil des Preises ausmachen.
Die Verbraucherzentralen empfehlen als Orientierung Garantien, die neben den Beschaffungskosten auch die Netzentgelte abdecken. Eine Garantie hilft Dir aber nur, wenn der Tarif auch insgesamt günstig ist. Ein teurer Tarif mit Garantie bleibt teuer.
Worauf Du im Vertrag achtest
- Welche Preisbestandteile sind garantiert, welche ausgenommen?
- Bis zu welchem Datum gilt die Garantie, und deckt sie die gesamte Mindestlaufzeit ab?
- Wie lang ist die Mindestlaufzeit, und mit welcher Frist kannst Du danach kündigen?
Wenn der Preis trotzdem steigt
Will ein Versorger den Preis oder andere Vertragsbedingungen ändern, muss er Haushaltskunden nach § 41 Abs. 5 EnWG spätestens einen Monat vorher informieren. Du kannst den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Ein gesondertes Entgelt dafür darf der Versorger nicht verlangen.
Eine Ausnahme nennt § 41 Abs. 6 EnWG: Gibt der Versorger nur eine geänderte Umsatzsteuer oder bestimmte gesetzlich geregelte Entlastungen unverändert weiter, entfallen Mitteilungspflicht und Sonderkündigungsrecht.
Prüfe deshalb jede Preisänderung sofort. Rechne mit den neuen Preisen nach, was Dich der Tarif im Jahr kostet, und vergleiche mit anderen Angeboten, solange die Frist läuft.
Dieser Artikel erklärt allgemeine Regeln und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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