Gaskosten berechnen: Arbeitspreis, Grundpreis und Jahreskosten

Kurz gesagt: Jahreskosten = Jahresverbrauch in kWh × Arbeitspreis in Cent ÷ 100 + Grundpreis für zwölf Monate. Bei 15.000 kWh, 11,5 Cent pro kWh und 14 Euro Grundpreis im Monat sind das 1.893 Euro im Jahr, im Durchschnitt 157,75 Euro im Monat.

Die Formel

Ein Gastarif besteht fast immer aus zwei Preisen. Der Arbeitspreis gilt für jede verbrauchte Kilowattstunde und steht meist in Cent pro kWh im Vertrag. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, den Du unabhängig vom Verbrauch zahlst. Manche Anbieter nennen ihn pro Monat, andere pro Jahr.

Jahreskosten in Euro = Jahresverbrauch in kWh × Arbeitspreis in Cent ÷ 100 + Grundpreis für zwölf Monate

Wichtig ist der Verbrauch in Kilowattstunden. Dein Gaszähler zeigt Kubikmeter. Wie Du sie umrechnest, steht im Artikel Gas von Kubikmetern in kWh umrechnen. Auf der Jahresabrechnung steht der Verbrauch meist schon in kWh.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel Gaskosten
PostenBetrag
15.000 kWh × 11,5 Cent1.725,00 €
Grundpreis 14 € × 12 Monate168,00 €
Jahreskosten1.893,00 €
Durchschnitt pro Monat (1.893 € ÷ 12)157,75 €

Das Beispiel beschreibt kein aktuelles Angebot. Es zeigt nur den Rechenweg. Setze für Deinen Haushalt die Werte aus Deiner Abrechnung oder aus dem Angebot ein, das Du prüfen willst.

Welcher Tarif günstiger ist, hängt von Deinem Verbrauch ab

Ein niedriger Arbeitspreis allein macht einen Tarif nicht günstig. Viele Angebote unterscheiden sich gerade darin, wie sie die Kosten zwischen Arbeitspreis und Grundpreis verteilen. Zwei erfundene Beispieltarife zeigen das:

  • Tarif A: 10,9 Cent pro kWh und 19,90 € Grundpreis im Monat
  • Tarif B: 11,8 Cent pro kWh und 8,90 € Grundpreis im Monat
Vergleich zweier Beispieltarife bei unterschiedlichem Verbrauch
JahresverbrauchTarif ATarif BGünstiger
8.000 kWh1.110,80 €1.050,80 €B um 60,00 €
15.000 kWh1.873,80 €1.876,80 €A um 3,00 €
20.000 kWh2.418,80 €2.466,80 €A um 48,00 €

Bei wenig Verbrauch gewinnt der Tarif mit dem kleinen Grundpreis, bei viel Verbrauch der mit dem kleinen Arbeitspreis. Wo die Grenze liegt, kannst Du ausrechnen:

Grenzverbrauch in kWh = Unterschied der Grundpreise pro Jahr in Euro ÷ Unterschied der Arbeitspreise in Euro pro kWh

Im Beispiel: Die Grundpreise unterscheiden sich um 11 € im Monat, also 132 € im Jahr. Die Arbeitspreise unterscheiden sich um 0,9 Cent, also 0,009 € pro kWh. 132 ÷ 0,009 ergibt rund 14.667 kWh. Verbrauchst Du mehr, ist Tarif A günstiger, verbrauchst Du weniger, Tarif B. Liegt Dein Verbrauch nahe an dieser Grenze, sind beide Tarife praktisch gleich teuer, und andere Punkte wie Laufzeit und Preisgarantie entscheiden.

Einen Bonus getrennt rechnen

Viele Angebote locken mit einem Neukundenbonus. Er ist oft an Bedingungen geknüpft, etwa eine Mindestbelieferung, und gilt nur einmal. Rechne ihn deshalb getrennt von den laufenden Kosten. Ein drittes Beispiel:

  • Tarif C: 11,0 Cent pro kWh, 12,90 € Grundpreis im Monat und 150 € einmaliger Bonus
Bonus im ersten und zweiten Jahr
Bei 15.000 kWhBetrag
Laufende Kosten Tarif C (1.650,00 € + 154,80 €)1.804,80 €
Erstes Jahr mit Bonus (1.804,80 € minus 150 €)1.654,80 €
Ersparnis im ersten Jahr gegenüber 1.893 €238,20 €
Ersparnis ab dem zweiten Jahr, gleiche Preise vorausgesetzt88,20 €

Der Bonus macht hier den größten Teil der Ersparnis im ersten Jahr aus. Ab dem zweiten Jahr zählt nur noch der laufende Preis. Plane deshalb mit dem Preis ohne Bonus und betrachte den Bonus als Zugabe, die Du nur bekommst, wenn Du seine Bedingungen sicher erfüllst. Mehr dazu steht im Artikel Stromtarif ohne Bonus vergleichen. Die Überlegung gilt für Gas genauso.

Was im Gaspreis steckt

Der Arbeitspreis und der Grundpreis decken mehrere Bestandteile ab. Manche bestimmt der Versorger selbst, andere legt der Staat fest.

  • Beschaffung und Vertrieb: Einkauf des Gases und die Kosten des Versorgers. Das ist der Teil, in dem sich Anbieter am stärksten unterscheiden.
  • Netzentgelte und Messung: Gebühren für die Nutzung des Gasnetzes und für den Zähler. Sie hängen vom Netzgebiet ab, nicht vom Versorger.
  • Konzessionsabgabe: eine Abgabe an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege. Für Haushalte in der Grundversorgung beträgt sie bei Heizgas höchstens 0,22 bis 0,40 Cent pro kWh, je nach Einwohnerzahl der Gemeinde. Für Gas, das nur zum Kochen und für Warmwasser dient, sind es höchstens 0,51 bis 0,93 Cent. Für Sondervertragskunden gilt bei Gas höchstens 0,03 Cent pro kWh (§ 2 KAV).
  • Energiesteuer: Für Erdgas zum Heizen gilt ein Steuersatz von 5,50 € pro Megawattstunde, also 0,55 Cent pro kWh vor Umsatzsteuer (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG).
  • CO₂-Preis: Seit 2021 müssen Gaslieferanten für die Emissionen ihres Gases Zertifikate kaufen und geben die Kosten über den Preis weiter. 2025 kostete ein Zertifikat fest 55 €, für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € (§ 10 BEHG).
  • Umsatzsteuer: Auf Gaslieferungen fallen 19 Prozent an. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 galt vorübergehend ein ermäßigter Satz von 7 Prozent.

Die Gasspeicherumlage ist seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Laut Bundesregierung lag sie zuletzt bei 0,289 Cent pro kWh. Auf aktuellen Rechnungen taucht sie deshalb nicht mehr auf.

Für Deine Rechnung zählen die Preise mit Umsatzsteuer. Tarifangebote für Privatkunden nennen in der Regel Bruttopreise. Steht in einem Angebot ausdrücklich „netto“, rechnest Du die 19 Prozent dazu, bevor Du vergleichst.

Den monatlichen Abschlag prüfen

Dein Versorger zieht jeden Monat einen Abschlag ein. Er schätzt ihn aus Deinem bisherigen Verbrauch und den aktuellen Preisen. Mit der Jahresabrechnung werden die Abschläge mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.

So prüfst Du, ob der Abschlag passt: Teile die erwarteten Jahreskosten durch zwölf. Im Rechenbeispiel sind das 157,75 €. Zahlst Du nur 140 € im Monat, also 1.680 € im Jahr, kommen bei gleichem Verbrauch rund 213 € Nachzahlung auf Dich zu. Verbrauchst Du zehn Prozent mehr, etwa 16.500 statt 15.000 kWh, steigen die Kosten im Beispiel auf 2.065,50 €, also um 172,50 €.

Gas verbrauchst Du vor allem im Winter, der Abschlag ist aber jeden Monat gleich hoch. Ein ungewöhnlich kalter Winter oder mehr Zeit zu Hause wirken sich deshalb erst in der Jahresabrechnung aus. Ändert sich Dein Verbrauch absehbar, kannst Du Deinen Versorger bitten, den Abschlag anzupassen.

Wann sich ein neuer Vergleich lohnt

  • Preiserhöhung angekündigt: Der Versorger muss Dich als Haushaltskunde spätestens einen Monat vorher informieren. Du kannst dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
  • Grundversorgung: Bist Du beim örtlichen Grundversorger im Standardtarif, kannst Du mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 Abs. 1 GasGVV).
  • Mindestlaufzeit vorbei: Verträge, die sich nach der ersten Laufzeit verlängern, dürfen das nach § 309 Nr. 9 BGB nur auf unbestimmte Zeit tun und müssen dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein.

Prüfe vor einem Wechsel auch, welche Preisbestandteile eine Preisgarantie abdeckt. Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte sind oft ausgenommen.

Häufige Fragen

Warum ist meine Gasrechnung höher als Verbrauch mal Arbeitspreis?

Weil der Grundpreis dazukommt. Im Beispiel sind das 168 € im Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Prüfe außerdem, ob Du mit Kilowattstunden rechnest und nicht mit Kubikmetern.

Lohnt sich ein Tarif mit hohem Grundpreis und niedrigem Arbeitspreis?

Nur bei hohem Verbrauch. Rechne den Grenzverbrauch aus: Unterschied der Grundpreise pro Jahr geteilt durch den Unterschied der Arbeitspreise in Euro pro kWh. Liegst Du darüber, lohnt sich der niedrige Arbeitspreis.

Sind die Preise im Angebot brutto oder netto?

Angebote für Privatkunden nennen in der Regel Preise mit Umsatzsteuer. Steht ausdrücklich „netto“ dabei, kommen noch 19 Prozent hinzu.

Gilt die Formel auch für die Grundversorgung?

Ja. Auch der Grundversorgungstarif hat einen Arbeitspreis und einen Grundpreis. Die aktuellen Preise veröffentlicht Dein Grundversorger.

Dieser Artikel erklärt allgemeine Rechenwege und Regeln und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Quellen

Fragen zu Strom, Gas, Internet oder Tanken?

Zum Beispiel „Wie rechne ich Kubikmeter Gas in kWh um?“ oder „3.200 kWh im Jahr, 32 Cent pro kWh, 12 € Grundpreis im Monat“

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