Internet beim Umzug: was gilt

Kurz gesagt: Bietet Dein Anbieter die Leistung an der neuen Adresse an, läuft der Vertrag dort mit unveränderter Laufzeit weiter (§ 60 TKG). Bietet er sie dort nicht an, kannst Du mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Der Vertrag zieht mit

Nach § 60 TKG muss der Anbieter die vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnsitz erbringen, wenn er sie dort anbietet. Die Vertragslaufzeit und die übrigen Bedingungen ändern sich dadurch nicht. Für den Aufwand des Umzugs darf er ein angemessenes Entgelt verlangen. Es darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.

Wenn die Leistung am neuen Ort fehlt

Bietet der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht an, kannst Du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken.

Ob die vereinbarte Bandbreite an der neuen Adresse verfügbar ist, klärst Du mit dem Anbieter anhand der genauen Anschrift. Eine Postleitzahl allein sagt darüber wenig.

Ein guter Zeitpunkt zum Vergleichen

Läuft Dein Vertrag schon länger als die Mindestlaufzeit, kannst Du ihn nach § 56 TKG ohnehin jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Ein Umzug ist dann ein guter Anlass, Preise und Verfügbarkeit an der neuen Adresse zu vergleichen.

  1. Restlaufzeit und aktuellen Monatspreis im Kundenkonto nachsehen.
  2. Verfügbarkeit an der neuen Adresse beim bisherigen Anbieter und bei Alternativen prüfen.
  3. Gesamtkosten der Angebote über denselben Zeitraum berechnen.
  4. Rechtzeitig kündigen oder den Umzug beim Anbieter melden, damit der Anschluss zum Einzug bereitsteht.

Dieser Artikel erklärt allgemeine Regeln und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Quellen

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